Titel: | Keine Berrechnung von öffentlich-rechtlichen Gebühren durch Stadtwerk in NRW |
Autor: | Brändle, RA Michael |
Behörde / Gericht: | Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster) |
Datum: | 31.01.2013 |
Aktenzeichen: | 9 E 1060/12 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Abgabenordnung, Kommunales Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 13002448 ebenso Heft 8/2013, Seite 219 |
Keine Berrechnung von öffentlich-rechtlichen Gebühren durch Stadtwerk in NRW
. . . - Beschluss des OVG NRW (Münster) vom 31.1.2013 - 9 E 1060/121 - Leitsätze der Redaktion: Ergeht ein Abwasserbescheid in der Weise, dass zwar eine Behörde als Entscheidungsträger ausgewiesen wird, hat die Entscheidung intern aber - auf Veranlassung der Behörde - ein Privater getroffen, ohne dass das maßgebliche Landesrecht dies zulässt, ist der Bescheid zwar wirksam, aber rechtswidrig. Wird ein »Bescheid« von dem Privaten, wenngleich . . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.