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Titel: Keine coronabedingte Aufhebung früherer Vollstreckungsmaßnahmen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 30.07.2020
Aktenzeichen: VII B 73/20 (AdV)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung
Dokumentennummer: 20006022 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2020, Seite 311

Keine coronabedingte Aufhebung früherer Vollstreckungsmaßnahmen

- BFH, Beschluss vom 30.07.2020 - VII B 73/20 (AdV) -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzbehörden das BMF-Schreiben betreffend »Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2« vom 19.03.2020 nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen anwenden, die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens durchgeführt worden sind.
  2. Steuerschuldner, gegen die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens vollstreckt worden ist, können um Rechtsschutz nach den allgemeinen Regeln (z.B. § 258 AO) ersuchen.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

1.…

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