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Titel: Keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch TVöD-K-Überstundenregelung
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 15.10.2021
Aktenzeichen: 6 AZR 253/19
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 22006588 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2022, Seite 29

Keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch TVöD-K-Überstundenregelung

- BAG, Urteil vom 15.10.2021 - 6 AZR 253/19 -

Teilzeitbeschäftigten in Krankenhäusern steht ein Überstundenzuschlag erst ab Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten zu. Eine Diskriminierung gegenüber Vollzeitbeschäftigten durch die entsprechenden Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) liegt nicht vor. Das hat der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.

Die Parteien stritten über einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Überstundenzuschlägen. Die…

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