Titel: | Keine Körperschaftsteuerpflicht bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch beliehenen Unternehmer und fehlender Wettbewerbssituation |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950) |
Datum: | 25.01.2005 |
Aktenzeichen: | I R 63/03 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe, Wettbewerbs-/Kartellrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 05000993 ebenso Heft 8/2005, Seite 190 |
Keine Körperschaftsteuerpflicht bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch beliehenen Unternehmer und fehlender Wettbewerbssituation
. . . - Urteil des BFH vom 25. 1. 2005 - I R 63/03 - Die Ausübung öffentlicher Gewalt durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts umfasst Tätigkeiten, die dieser eigentümlich und vorbehalten sind. Kennzeichnend dafür ist die Erfüllung spezifisch öffentlich-rechtlicher Aufgaben, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind; die Mitwirkung mit hoheitlichen Aufgaben betrauter (beliehener) Unternehmer steht dem nicht entgegen. Die Auslegung einschlägiger landesrechtlicher Vorschriften obliegt dem Finan. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.