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Titel: Keine Kompensation einer unwirksamen Preisanpassungsklausel durch Sonderkündigungsrecht
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 21.09.2016
Aktenzeichen: VIII ZR 27/16
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 16004046 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2016, Seite 363

Keine Kompensation einer unwirksamen Preisanpassungsklausel durch Sonderkündigungsrecht

- BGH, Urteil vom 21.09.2016 - VIII ZR 27/16 -*

Leitsätze der Redaktion:

  1. Eine intransparente Preisanpassungsklausel kann nicht durch ein für den Fall einer Preisänderung eingeräumtes (Sonder-)Sonderkündigungsrecht kompensiert werden.
  2. Einer Kompensationswirkung des Sonderkündigungsrechts steht entgegen, dass das Unionsrecht für den Bereich des Energierechts zum einen zu Gunsten des Letztverbrauchers hohe Transparenzanforderungen aufstellt, die vom Energieversorger sowohl vor Abschluss des Energielieferungsvertrages als auch während dessen Durchführung zu wahren sind, und…
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