Titel: | Keine rückwirkende Befreiung von den Stromnetzentgelten für das gesamte Jahr 2011 |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) |
Datum: | 12.12.2012 |
Aktenzeichen: | – VI-3 Kart 46/12 (V) – n.r. |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 13002262 ebenso Heft 02/2013, Seite 49 |
Keine rückwirkende Befreiung von den Stromnetzentgelten für das gesamte Jahr 2011
. . . - Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.12.2012 - VI-3 Kart 46/12 (V) - n.r. Rechtsbeschwerde eingelegt, Aktenzeichen des BGH z.Zt. des Heftdrucks noch nicht bekannt. Die in § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV vorgesehene Befreiung von den Netzentgelten, die der Gesetzgeber mit dem zum 4. August 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften ermöglicht hat, kann nicht rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr 2011 erfolgen. Nach der Methodik der Entgeltkalkul. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.