Titel: | Keine Steuerfreiheit bei Ausgliederung von Wohnungen auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | Finanzgericht München |
Datum: | 19.06.2019 |
Aktenzeichen: | 4 K 2515/16 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Recht der kommunalen Betriebe, Sonstiges Kommunalrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 19005493 ebenso Heft 11/2019, Seite 344 |
Keine Steuerfreiheit bei Ausgliederung von Wohnungen auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen)
. . .- FG München, Urteil vom 19.06.2019 - 4 K 2515/16 - Leitsatz der Redaktion: Durch den Abschluss und Vollzug des Ausgliederungsvertrages auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) kann ein grunderwerbsteuerlicher Rechtsvorgang i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG verwirklicht werden. Für das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe, die zu einer Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 GrEStG führen könnte, ist es wesentlich, dass sie ihre Grundlage im öffentlichen Recht . . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.