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Titel: Keine Stromsteuerermäßigung für kommunale Entsorgungsbetriebe – Urteil des FG München vom 28.7.2011
Behörde / Gericht: Finanzgericht München
Datum: 28.07.2011
Aktenzeichen: 14 K 1335/10
Gesetz: StromStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, EU-Recht, Stromsteuer, Wasserrecht
Dokumentennummer: 12001350 ebenso Haft 1/2012, Seite 24

Keine Stromsteuerermäßigung für kommunale Entsorgungsbetriebe – Urteil des FG München vom 28.7.2011

- 14 K 1335/10 -

Sachverhalt:

I. Streitig ist, ob der Beklagte (das Hauptzollamt - HZA -) den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Erlaubnis zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom zu Recht abgelehnt hat.

Mit Antrag vom 28. Dezember 2009, eingegangen beim Hauptzollamt am 30. Dezember 2009, beantragte die Klägerin mit Wirkung vom 1. Januar 2008 die Erteilung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. Dabei gab sie an, dass ihr Unternehmen als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes dem Abschnitt E (Energie-…

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