Titel: | Keine Übereignung von vorhandenen Fernwärmeverteilungsanlagen an das Land Berlin nach Auslaufen des Konzessionsvertrags |
Autor: | Höch, Dr. Thomas |
Behörde / Gericht: | VG Berlin |
Datum: | 30.06.2017 |
Aktenzeichen: | 4 K 16/15 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Konzessionsabgaberecht, Verfahrensrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht, Zivilrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 18004738 ebenso Heft 7/2018, Seite 213 |
Keine Übereignung von vorhandenen Fernwärmeverteilungsanlagen an das Land Berlin nach Auslaufen des Konzessionsvertrags
. . . - VG Berlin, Urteil vom 30.06.2017 - 4 K 16/15 -* Leitsätze des Gerichts: Die Einräumung von Wegenutzungsrechten für Leitungen der öffentlichen Versorgung richtet sich im Land Berlin nach öffentlichem Recht. Eine auf Feststellung eines Übereignungsanspruchs gerichtete Klage ist nicht subsidiär zu einer Leistungsklage, wenn diese wegen eines noch ausstehenden Leistungsbestimmungsrechts durch Gutachter, deren Tätigwerden von dem zur Feststellung begehrten Anspruch abhängt, nicht d. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.