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Titel: Keine Übertragung von Strommengen-Kontingent aus Mülheim-Kärlich auf KKB möglich
Behörde / Gericht: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht (in Schleswig)
Datum: 17.01.2008
Aktenzeichen: – 4 KS 6/07 –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 08000559 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2008, S. 42

Keine Übertragung von Strommengen-Kontingent aus Mülheim-Kärlich auf KKB möglich

- Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 17.1.2008 - 4 KS 6/07 -

Nach mündlicher Verhandlung mit den Verfahrensbeteiligten hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts nach einer Presseinformation des Gerichts am 17.1.2008 entschieden, dass die Klage der KKB (Kernkraftwerk Brunsbüttel) GmbH und Co. KG gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Zustimmung des Bundesumweltministers (BMU) zur Übertragung von 15 TWh (Terrawattstunden) aus dem Reststrommengen-Kontingent des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf das Kernkraftwerk Brunsbüttel abgewiesen…

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