Titel: | Keine volle Steuerfreiheit von Aufwands - entschädigungen und Sitzungsgeldern eines ehrenamtlichen Vorsitzenden einer Gemeindevertretung |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen) |
Datum: | 24.06.2013 |
Aktenzeichen: | 3 K 2837/11 – rkr |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Einkommensteuer/SolZ, Sonstiges Kommunalrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 13002530 ebenso Heft 11/2013, Seite 305 |
Keine volle Steuerfreiheit von Aufwands - entschädigungen und Sitzungsgeldern eines ehrenamtlichen Vorsitzenden einer Gemeindevertretung
. . . - Urteil des FG Hessen vom 24.06.2013 - 3 K 2837/22 - rkr - Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder, die ein ehrenamtliches Mitglied einer Gemeindevertretung, das auch gleichzeitig deren Vorsitzender ist, aufgrund der gemeindlichen Entschädigungssatzung in einer jährlichen Höhe von 2.792 EUR bis zu 2.942 EUR erhält, sind in Hessen nicht in voller Höhe nach § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Aktenzeichen: 3 K 2837/11). Der Kläger war in den Strei. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.