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Titel: Klarheit bei der Zusammenfassung zu einer einheitlichen kommunalen Einrichtung
Behörde / Gericht: VGH Hessen
Datum: 26.06.2018
Aktenzeichen: 5 B 157/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 19005266 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2019, Seite 188

Klarheit bei der Zusammenfassung zu einer einheitlichen kommunalen Einrichtung

- VGH Hessen, Beschluss vom 26.06.2018 - 5 B 157/18 -*

Leitsatz des Gerichts:

Die kommunale Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge, die Verkehrsanlagen zu einem Abrechnungsgebiet nach § 11a Abs. 2a Hess. KAG zusammenfasst, muss dem Bestimmtheitsgrundsatz i.S.d. Abgabenklarheit entsprechen. Dazu ist erforderlich, dass die Satzung entweder in ihrem textlichen Teil eine Aufstellung der Verkehrsanlagen enthält, die zu der einheitlichen kommunalen Einrichtung zusammengefasst worden sind, oder diese müssen einer zum Bestandteil der Satzung gewordenen…

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