Titel: | Kommunales Krematorium als Betrieb gewerblicher Art |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950) |
Datum: | 29.10.2008 |
Aktenzeichen: | – I R 51/07 – |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Körperschaftssteuer/SolZ |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 09000432 ebenso Heft 06/2009, S. 146 |
Kommunales Krematorium als Betrieb gewerblicher Art
. . . - Urteil des BFH vom 29.10.2008 - I R 51/07 - Auch wenn eine wirtschaftliche Betätigung durch landesrechtliche Regelungen in einem einzelnen Bundesland ausschließlich der öffentlichen Hand vorbehalten ist (hier: der Betrieb eines kommunalen Krematoriums in Nordrhein- Westfalen), handelt es sich nur dann um einen Hoheitsbetrieb i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 KStG, wenn der Markt für die angebotene Leistung örtlich so eingegrenzt ist, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung steuerpflichtiger Unternehmen in anderen Bundesländern oder. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.