Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Kommunales Krematorium als Betrieb gewerblicher Art
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 29.10.2008
Aktenzeichen: – I R 51/07 –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 09000432 ebenso Versorgungswirtschaft 06/2009, S. 146

Kommunales Krematorium als Betrieb gewerblicher Art

- Urteil des BFH vom 29.10.2008 - I R 51/07 -

Auch wenn eine wirtschaftliche Betätigung durch landesrechtliche Regelungen in einem einzelnen Bundesland ausschließlich der öffentlichen Hand vorbehalten ist (hier: der Betrieb eines kommunalen Krematoriums in Nordrhein- Westfalen), handelt es sich nur dann um einen Hoheitsbetrieb i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 KStG, wenn der Markt für die angebotene Leistung örtlich so eingegrenzt ist, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung steuerpflichtiger Unternehmen in anderen Bundesländern oder EU-Mitgliedstaaten ausgeschlossen werden…

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