Titel: | Konkludenter Vertragsschluss mit dem Hauseigentümer durch nur vorübergehende Entnahme von Strom und Gas für Renovierungsarbeiten |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) |
Datum: | 19.11.2013 |
Aktenzeichen: | I-19 U 116/13 – rkr. |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 14003169 ebenso Heft 11/2014, Seite 303 |
Konkludenter Vertragsschluss mit dem Hauseigentümer durch nur vorübergehende Entnahme von Strom und Gas für Renovierungsarbeiten
. . .- OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2013 - I-19 U 116/13 - rkr. Leitsatz des Gerichts: Ein Energielieferungsvertrag kommt auch dann konkludent durch Energieentnahme mit dem Hauseigentümer zustande, wenn dieser die Energie nur vorübergehend und gering - fügig entnimmt, um die versorgte Wohnung durch Renovierungsarbeiten für die Vermietung vorzubereiten. Sachverhalt: I. Gemäß § 540 I ZPO wird auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils Bezug genommen, soweit sich. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.