Titel: | Kosten für nachträgliche Herstellung der Lastenfreiheit eines Grundstücks sind keine Betriebsausgaben |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950) |
Datum: | 04.06.2018 |
Aktenzeichen: | IV R 37/15 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Einkommensteuer/SolZ, Handelsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 19005131 ebenso Heft 3/2019, Seite 88 |
Kosten für nachträgliche Herstellung der Lastenfreiheit eines Grundstücks sind keine Betriebsausgaben
. . .- BFH, Urteil vom 07.06.2018 - Az. IV R 37/15 -* Leitsätze des Gerichts (NV - Auszug): Hat ein Steuerpflichtiger zunächst ein mit einem dinglichen Recht belastetes Grundstück erworben und löst er dieses später ab, um das Grundstück zu nicht mehr durch das Recht belasteten Zwecken nutzen zu können, sind die Aufwendungen zur Beseitigung der dinglichen Belastung nachträgliche Anschaffungskosten auf den Grund und Boden. Es spielt für das Vorl. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.