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Titel: Mischpreisverfahren für Minutenreserve und Sekundärregelung nicht mehr notwendig
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 22.07.2019
Aktenzeichen: VI-3 Kart 806/18 [V]
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 19005445 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2019, Seite 303

Mischpreisverfahren für Minutenreserve und Sekundärregelung nicht mehr notwendig

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2019 - VI-3 Kart 806/18 [V] -*

Leitsatz des Gerichts:

Das Zuschlagsverfahren für Minutenreserve und Sekundärregelung in Form eines Mischpreisverfahrens mit einem für alle Gebote gleichermaßen geltenden, anhand der durchschnittlichen Abrufwahrscheinlichkeit zu ermittelnden Gewichtungsfaktor ist zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Senatsentscheidung nicht mehr erforderlich und angemessen. Der mit ihm einhergehende Eingriff in die Interessen der Anbietertechnologien mit hohen Arbeitsgrenzkosten ist jedenfalls bei einem…

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