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Titel: Nachweis der Betriebsnotwendigkeit des Kassenbestands nach § 7 Abs. 1 GasNEV
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 28.04.2021
Aktenzeichen: VI-3 Kart 798/19 V
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 21006363 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2021, Seite 243

Nachweis der Betriebsnotwendigkeit des Kassenbestands nach § 7 Abs. 1 GasNEV

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2021 - VI-3 Kart 798/19 V -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Allein durch Vorlage einer Liquiditäts- oder Cash-Flow- Rechnung ist der dem Netzbetreiber obliegende Nachweis der Betriebsnotwendigkeit eines Kassenbestands im Umlaufvermögen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 GasNEV noch nicht geführt. Ob ein negativer Cash-Flow einen Liquiditätsbedarf begründet, der die Vorhaltung liquider Mittel im Umlaufvermögen erforderlich macht und damit betriebsnotwendig ist, unterliegt einer weitergehenden Betrachtung und Bewertung.

    Insbesondere bei einem…

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