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Titel: Nicht jedes Arealnetz ist von der Regulierung ausgeschlossen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 05.04.2006
Aktenzeichen: IV - 3 Kart 143/06 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 06000781 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2006, Seite 184

Nicht jedes Arealnetz ist von der Regulierung ausgeschlossen

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5. 4. 2006 - IV - 3 Kart 143/06 (V) -

  1. Die Ausnahmetatbestände des § 110 Abs. 1 EnWG sind eng auszulegen, da der Gesetzgeber nur bestimmte Objektnetze und nicht sämtliche - nicht der allgemeinen Versorgung dienende - Arealnetze von der Regulierung ausnehmen wollte.
  2. Als Dienstleistungsnetz i. S. d. § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG kann nur ein Netz privilegiert sein, das dazu dient, durch einen gemeinsamen übergeordneten Geschäftszweck bestimmbare Letztverbraucher mit Energie zu versorgen, so dass ein rein versorgungsbezogener Geschäftszweck nicht…
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