Titel: | Objektive Eignung des Bewerbers ist keine zwingende Voraussetzung einer Entschädigung wegen Diskriminierung |
Autor: | Cantauw, RAin Dr. Jutta |
Behörde / Gericht: | Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG) |
Datum: | 19.05.2016 |
Aktenzeichen: | 8 AZR 470/14 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Arbeitsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 17004092 ebenso Heft 1/2017, Seite 30 |
Objektive Eignung des Bewerbers ist keine zwingende Voraussetzung einer Entschädigung wegen Diskriminierung
. . . - BAG, Urteil vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14 - (siehe auch BAG vom 19.05.2016 - 8 AZR 583/14 zu einem weiteren Verfahren des Klägers) Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass entgegen seiner früheren Rechtsprechung auch ein für die ausgeschriebene Stelle objektiv ungeeigneter Bewerber einen Anspruch nach § 15 Abs. 1, 2 AGG auf Entschädigung oder Schadensersatz wegen unzulässiger Diskriminierung bei der Stellenbesetzung haben kann. Die Beklagte, eine Rechtsanwaltskanzlei, suchte per Stellenanz. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.