Titel: | Öffentliche Toilettenanlage als gewillkürtes Betriebsvermögen eines städtischen Marktbetriebs - Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950) |
Datum: | 07.11.2007 |
Aktenzeichen: | I R-52/06 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Bilanzsteuerrecht, Körperschaftssteuer/SolZ |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 08000677 ebenso Heft 9/2008, S. 219 |
Öffentliche Toilettenanlage als gewillkürtes Betriebsvermögen eines städtischen Marktbetriebs - Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben
. . . - Urteil des BFH vom 7.11.2007 - I R-52/06 - Eine öffentliche Toilettenanlage kann einem von einer Stadt als Betrieb gewerblicher Art unterhaltenen Marktbetrieb nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen zugeordnet werden. Die hiermit zusammenhängenden Aufwendungen können bei der Gewinnermittlung des Marktbetriebs nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Zuordnung einer öffentlichen Toilettenanlage zum gewillkürten Betriebsvermögen eines stä. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.