Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Organträgereigenschaft eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) bzw. einer Eigengesellschaft
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Datum: 19.07.2018
Aktenzeichen: S 270.6/57 -St 213
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Gesellschaftsrecht, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 19005306 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2019, Seite 212

Organträgereigenschaft eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) bzw. einer Eigengesellschaft

- OFD Karlsruhe, Verfügung vom 19.07.2018 - S 270.6/57 -St 213 -*

1. Allgemeines

Eine körperschaftsteuerliche Organschaft i.S.d. § 14 KStG hat u.a. zur Voraussetzung, dass sich eine Kapitalgesellschaft durch einen Gewinnabführungsvertrag (GAV) i.S.d. § 291 AktG verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-5 KStG (z.B. finanzielle Eingliederung) erfüllt sein.

Sofern die körperschaftsteuerlichen Organschaftsvoraussetzungen vorliegen, wird auch gewerbesteuerlich…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche