Titel: | Rechnungsstellung innerhalb von sechs Monaten |
Autor: | Markmiller, WP/RA/Dipl.-Vw. Karl F. |
Behörde / Gericht: | |
Datum: | 01.01.2006 |
Aktenzeichen: | |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Umsatzsteuer |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 06000633 ebenso Heft 1/2006, Seite 20 |
Rechnungsstellung innerhalb von sechs Monaten
. . . Es gibt Fälle, in denen Baufirmen, sei es aus Nachlässigkeit, sei es aus Zeitmangel, sei es aus steuertaktischen Gründen ihre Leistungen gegenüber den Bauherren nicht zeitnah abrechnen. Von einem Wasserversorgungsunternehmen wurde uns berichtet, dass es eine Baufirma schon mehrfach erfolglos aufgefordert habe, die Rechnung zu stellen. Die erbrachte Leistung liege bereits über ein halbes Jahr zurück. Die Kosten waren im Finanzplan eingeplant. Das Unternehmen wollte wissen, ob es eine Rechnung, die später als sechs Monate nach Leistungserbringung gestellt würde überhaupt noch zahle. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.