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Titel: Rechtsfolgen des BGH-Urteils vom 25.03.2015 – VIII ZR 243/13
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 25.03.2015
Aktenzeichen: VIII ZR 243/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15003509 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2015, Seite 178

Rechtsfolgen des BGH-Urteils vom 25.03.2015 – VIII ZR 243/13

Anmerkung:

Die Entscheidung des VIII. Zivilsenats, dass Wohnungseigentümergemeinschaften, an denen mindestens ein Verbraucher i.S. von § 13 BGB beteiligt ist und sie Rechtsgeschäfte zum Zwecke der privaten Vermögensverwaltung ihrer Mitglieder abschließen, als Verbraucher i.S. dieser Vorschrift anzusehen sind, hat über die mit solchen Gemeinschaften abgeschlossenen Gaslieferverträge mit HEL-Klauseln hinaus weitreichende Praxisfolgen.

  1. Das in diesen Klauseln enthaltene Preisanpassungsrecht der Versorger ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam mit der Folge, dass auch die…
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