Titel: | Rechtzeitige Geltendmachung von Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG – Schriftform |
Autor: | Cantauw, RAin Dr. Jutta |
Behörde / Gericht: | Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG) |
Datum: | 22.05.2014 |
Aktenzeichen: | 8 AZR 662/13 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Arbeitsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 14002921 ebenso Heft 7/2014, Seite 194 |
Rechtzeitige Geltendmachung von Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG – Schriftform
. . .- BAG, Urteil vom 22.5.2014 - 8 AZR 662/13 - Das BAG hat entgegen einer früheren Rechtsprechung entschieden, dass die nach § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG erforderliche Schriftform zur Geltendmachung von Schadensersatz und Entschädigungsansprüchen (§ 15 Abs. 1 und 2 AGG) auch durch eine rechtzeitig eingereichte Klage gewahrt werden kann. Die Parteien streiten um Schadensersatz bzw. Entschädigung nach § 15 AGG. Die Beklagte betreibt Schwimmbäder. Die Klägerin ist wegen einer Erkrankung an multipler Sklerose schwerbehindert. N. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.