Titel: | Regelung des § 8b Abs. 4 KStG; Unterjähriger Hinzuerwerb von Anteilen |
Autor: | Ball, RA Florian |
Behörde / Gericht: | Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main |
Datum: | 02.12.2013 |
Aktenzeichen: | S 2750a A – 19 – St 52 |
Gesetz: | |
Typ: | Verwaltungsanweisungen |
Kategorien: | Körperschaftssteuer/SolZ |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 14002781 ebenso Heft 4/2014, Seite 107 |
Regelung des § 8b Abs. 4 KStG; Unterjähriger Hinzuerwerb von Anteilen
. . .- OFD Frankfurt a.M., Verfügung vom 2.12.2013 - S 2750a A - 19 - St 52 -1 Durch das Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rs. C-284/09 wurde in § 8b Absatz 4 KStG eine Steuerpflicht für Erträge aus Beteiligungen kleiner 10% (Streubesitz) eingeführt. Für die Frage, ob eine mindestens 10%ige Beteiligung erworben wurde, ist dabei auf die Beteiligungshöhe zu Beginn des Kalenderjahres abzustellen. Nach § 8b Absatz 4 Satz 6 KStG gilt für Zwecke der Streubesit. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.