Titel: | Reichweite der Zuständigkeit einer Einigungsstelle |
Autor: | Schiepel, RA André A. |
Behörde / Gericht: | Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG) |
Datum: | 17.09.2013 |
Aktenzeichen: | 1 ABR 24/12 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Arbeitsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 14002738 ebenso Heft 2/2014, Seite 54 |
Reichweite der Zuständigkeit einer Einigungsstelle
. . .- BAG, Beschluss vom 17.9.2013 - 1 ABR 24/12 - Eine Einigungsstelle entscheidet selbst über die Reichweite des ihr übertragenen Regelungsauftrags. Sie ist nicht an inhaltliche Vorhaben der Betriebsparteien gebunden. Die Betriebsparteien verhandelten vor der Einigungsstelle eine Betriebsvereinbarung über den Schutz vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Der später klagende Betriebsrat wollte, dass in diese Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Erfassung von psychosozialen Gefährdungspotenzialen am Arbeitsplatz gere. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.