Titel: | Reverse-Charge-Verfahren: Vertreiber betriebsbereiter Photovoltaikanlagen schuldet Umsatzsteuer für Leistungen seiner Subunternehmer |
Autor: | Nowak, WP/StB Dipl.-Oec. Edmund |
Behörde / Gericht: | Hessisches Finanzgericht (in Kassel) |
Datum: | 21.01.2014 |
Aktenzeichen: | 1 K 2198/11 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Umsatzsteuer |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 14002753 ebenso Heft 3/2014, Seite 80 |
Reverse-Charge-Verfahren: Vertreiber betriebsbereiter Photovoltaikanlagen schuldet Umsatzsteuer für Leistungen seiner Subunternehmer
. . .- FG Hessen, Urteil vom 21.1.2014 - 1 K 2198/11 -1 Revision zugelassen, Aktenzeichen des BFH: XI R 3/14 Ein Unternehmer, der an seine Kunden betriebsbereite Photovoltaikanlagen liefert, kann nicht den Vorsteuerabzug aus den Rechnungen seiner Subunternehmer geltend machen. Vielmehr schuldet dieser Unternehmer nach den Vorschriften der sogenannten umgekehrten Steuerschuldnerschaft die Umsatzsteuer für die Leistungen der Subunternehmer. Klägerin war ein auf den Vertr. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.