Titel: | Rücklagenbildung bei Regiebetrieben |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | Finanzgericht Düsseldorf |
Datum: | 18.03.2016 |
Aktenzeichen: | 6 K 2099/13 KE |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 16003950 ebenso Heft 9/2016, Seite 277 |
Rücklagenbildung bei Regiebetrieben
. . . - FG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2016 - 6 K 2099/13 KE - Revision anhängig; BFH, Az. VIII R 15/16 Leitsatz der Redaktion: § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG räumt der Trägerkörperschaft auch bei einem Regiebetrieb trotz der unmittelbaren Zurechnung der vom BgA erwirtschafteten Gewinne die Möglichkeit ein, Gewinne einer »Rücklage« zuzuführen. Es muss dabei nachvollziehbar sein, ob der Gewinn für den Regie - betrieb oder die Trägerkörperschaft verwendet wird. Solange eine Verwendung des . . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.