Titel: | Rückstellung für die Kosten zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen – Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberfinanzdirektion Münster |
Datum: | 21.01.2005 |
Aktenzeichen: | Nr. 5/2005 |
Gesetz: | |
Typ: | Verwaltungsanweisungen |
Kategorien: | Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 05000912 ebenso Heft 4/2005, Seite 87 |
Rückstellung für die Kosten zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen – Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG
. . . - Verfügung der OFD Münster vom 21.1.2005 - Nr. 5/2005 - Der BFH hat mit Urteil vom 19.8.2002 VIII R 30/01 (BStBl. II 2003 S. 131 = DB 2002 S. 2563) entschieden, dass für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von bereits entstandenen Geschäftsunterlagen, zu der das Unternehmen nach § 257 HGB und § 147 AO verpflichtet ist, sowohl handelsrechtlich als auch steuerlich zwingend eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden ist. Eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist nic. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.