Titel: | Rückstellungen für den künftigen Abbruch von Windenergieanlagen |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Finanzgericht Rheinland-Pfalz (in Neustadt an der Weinstadt) |
Datum: | 01.01.2005 |
Aktenzeichen: | 6 K 1075/01 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Bilanzsteuerrecht, Energie(wirtschafts)recht, Handelsrecht, Einkommensteuer/SolZ, Verwaltungsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 05001011 ebenso Heft 10/2005, Seite 236 |
Rückstellungen für den künftigen Abbruch von Windenergieanlagen
. . . - Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 1.1.2005 - 6 K 1075/01 - Ist in den Nebenbestimmungen einer Baugenehmigung für eine Windenergieanlage ausdrücklich eine Beseitigungspflicht nach Einstellung der Stromerzeugung enthalten, so liegt eine hinreichende Konkretisierung der öffentlichrechtlichen Verpflichtung im Sinne der BFH-Rechtsprechung vor, wenn von einer zeitnahen Kenntnis der Aufsichtsbehörde von der Einstellung der Stromerzeugung und von der Durchsetzung der Beseitigungspflicht auszugehen ist. . . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.