Titel: | Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberfinanzdirektion Magdeburg |
Datum: | 21.09.2006 |
Aktenzeichen: | S 2137 - 41 - St 11 |
Gesetz: | |
Typ: | Verwaltungsanweisungen |
Kategorien: | Bilanzsteuerrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 07000774 ebenso Heft 1/2007, S. 15 |
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
. . . - Verfügung der OFD Magdeburg vom 21.9.2006 - S 2137 - 41 - St 211 - A. Rückstellung dem Grund nach Wegen der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufbewahrung von entstandenen Geschäftsunterlagen ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (vgl. BFH-Urteil vom 19.8.2002, BStBl. II 2003 S. 131 = DB 2002 S. 2563). Zehn Jahre lang aufzubewahren sind insbesondere Jahresabschlüsse mit allen dazugehörigen Unterlagen, Buchungsbelege (§ 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4 i.V. mit Abs. 4. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.