Titel: | Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Finanzgericht Münster |
Datum: | 14.12.2011 |
Aktenzeichen: | – 10 K 1471/09 K, G – |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Handelsrecht, Jahresabschluss, Körperschaftssteuer/SolZ |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 12001721 ebenso Heft 7/2012, Seite 188 |
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung
. . . - Urteil des FG Münster vom 14.12.2011 - 10 K 1471/09 K, G - Sachverhalt: Streitig ist, ob der Betreiber eines Gaswerks (Klägerin) eine Rückstellung für eine neue Rauchgasentstaubungsanlage einer Feuerungsanlage für Holzreste zur Anpassung an die Grenzwerte der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) bilden durfte und ob der Bau der neuen Rauchgasentstaubungsanlage zu Anschaffungs-/Herstellungskosten führen würde. Zu dieser Feuerungsanlage stellte das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz . . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.