Titel: | Rückwirkende Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG im Hinblick auf die technisch-wirtschaftliche Verflechtung zwischen Schwimmbad und Versorgungssparte |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | Finanzgericht Mecklenburg Vorpommern (in Greifswald) |
Datum: | 22.06.2016 |
Aktenzeichen: | 3 K 199/13 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Einkommensteuer/SolZ |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 17004084 ebenso Heft 1/2017, Seite 22 |
Rückwirkende Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG im Hinblick auf die technisch-wirtschaftliche Verflechtung zwischen Schwimmbad und Versorgungssparte
. . . - FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22.06.2016 - 3 K 199/13 -* . . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.