Titel: | Rückwirkende Ersetzung einer Abwassergebührensatzung |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (in Mannheim) |
Datum: | 07.11.2014 |
Aktenzeichen: | 2 S 1529/11 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfahrensrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 15003586 ebenso Heft 8/2015, Seite 245 |
Rückwirkende Ersetzung einer Abwassergebührensatzung
. . . - VGH Mannheim, Urteil vom 07.11.2014 - 2 S 1529/11 -* Leitsätze des Gerichts: Eine GmbH bleibt auch nach ihrer Auflösung als GmbH i.L. beteiligtenfähig (§ 61 VwGO). Die Rechtskraft eines Urteils nach § 121 VwGO entfällt, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat. Dem steht die Änderung der Rechtsprechung nicht gleich (wie BVerwG, NVwZ-RR 1994, 119). Die rückwirkende Ersetzung einer im Gebührenmaßstab fehlerhaft. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.