Titel: | Schätzung der eingeleiteten Schmutzwassermenge anhand von Entsorgungsbelegen |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg] |
Datum: | 26.11.2014 |
Aktenzeichen: | 9 B 31.13 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Abwasserrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 15003646 ebenso Heft 10/2015, Seite 314 |
Schätzung der eingeleiteten Schmutzwassermenge anhand von Entsorgungsbelegen
. . . - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2014 - 9 B 31.13 - Leitsatz der Redaktion: Übersteigt die anhand der Entsorgungsnachweise ermittelte, tatsächlich abgefahrene Schmutzwassermenge die dem Grundstück zugeführte Wassermenge und die auf dem Grundstück angefallene Menge Niederschlagswasser, kann die ermittelte Abfuhrmenge auch dann zum Maßstab der Schätzung gemacht werden, falls die Messeinrichtungen an den Grubenentleerungsfahrzeugen nicht geeicht sind. Im Jahr 2008 bezog der Kläger. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.