Titel: | Schutz behinderter, aber nicht schwerbehinderter Menschen |
Autor: | Cantauw, RAin Dr. Jutta |
Behörde / Gericht: | Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG) |
Datum: | 01.04.2011 |
Aktenzeichen: | 8 AZR 580/09 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Arbeitsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 11000740 ebenso Heft 4/2011, S. 108 |
Schutz behinderter, aber nicht schwerbehinderter Menschen
. . . Die behinderte, aber weder schwerbehinderte noch gleichgestellte Klägerin bewarb sich bei der Beklagten für die Stelle einer Sekretärin des Chefarztes und wies dabei ausdrücklich auf den bei ihr vorliegenden Grad der Behinderung (GDB) von 40 hin. Die Beklagte besetzte die Stelle mit einer anderen Bewerberin, ohne die Bestimmungen des SGB IX zum Schutz schwerbehinderter Menschen zu beachten oder die Klägerin zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Die Klägerin verlangt eine Entschädigung unter Hinweis darauf, dass die Beklagte bei der Stellenbesetzung mehrfach das SGB IX verletzt. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.