Titel: | Schwellenwert für Interessenausgleich beim Entleiher: Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer |
Autor: | Cantauw, RAin Dr. Jutta |
Behörde / Gericht: | Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG) |
Datum: | 18.10.2011 |
Aktenzeichen: | 1 AZR 335/10 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Arbeitsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 11001265 ebenso Heft 12/2011, Seite 326 |
Schwellenwert für Interessenausgleich beim Entleiher: Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer
. . . - BAG: Urteil vom 18.10.2011 - 1 AZR 335/10 - Der Kläger macht Nachteilsausgleich gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG geltend. Die Beklagte beschäftigte in der Vergangenheit regelmäßig 20 eigene Arbeitnehmer sowie seit Anfang November 2008 eine Leiharbeitnehmerin. Ende Mai 2009 kündigte sie die Arbeitsverhältnisse aller elf gewerblichen Arbeitnehmer. Verhandlungen über einen Interessenausgleich lehnte sie ab. Das BAG gab dem Kläger Recht. Der Arbeitgeber habe im Falle einer Betriebsänderung im Unternehmen m. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.