Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Spielraum der BNetzA bei Methodenauswahl im Effizienzvergleich 2. Regulierungsperiode Strom
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 22.03.2018
Aktenzeichen: VI-3 Kart 4/15 (V)
Gesetz: EnWG, ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 18002198

Spielraum der BNetzA bei Methodenauswahl im Effizienzvergleich 2. Regulierungsperiode Strom

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03. 2018 - VI-3 Kart 4/15 (V)

Leitsatz des Gerichts:

Die Bundesnetzagentur hat den Effizienzvergleich zur Ermittlung der Erlösobergrenzen für die 2. Regulierungsperiode Strom rechtmäßig durchgeführt. Bei der Entscheidung, die sogenannte Störgröße nicht im Rahmen der Ermittlung des Effizienzwertes anhand der SFA (Stochastic Frontier Analysis) - Methode zu berücksichtigen, hält sich die Bundesnetzagentur an den ihr bei der Methodenauswahl eingeräumten Spielraum. Auch die konkrete Auswahl und Ausgestaltung der Vergleichsparameter sowie die Einbeziehung der DB Energie GmbH in den Effizienzvergleich entspricht den energierechtlichen Vorgaben.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche