Titel: | Steuerentlastungen nach § 55 EnergieStG und § 10 StromStG; Gewährung von Abschlagszahlungen und Berücksichtigung in Vorauszahlungsbescheiden |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin |
Datum: | 19.02.2013 |
Aktenzeichen: | – II B 6 – V 8105/12/10001 :003, DOK 2013/0165123 – |
Gesetz: | |
Typ: | Verwaltungsanweisungen |
Kategorien: | Energiesteuer, Stromsteuer |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 13002315 ebenso Heft 4/2013, Seite 106 |
Steuerentlastungen nach § 55 EnergieStG und § 10 StromStG; Gewährung von Abschlagszahlungen und Berücksichtigung in Vorauszahlungsbescheiden
. . . - Schreiben des BMF vom 19.2.2013 - II B 6 - V 8105/12/10001 :003, DOK 2013/0165123 - Ergänzend zu meinem o.g. Erlass1 bitte ich für die Gewährung von Abschlagszahlungen und für die Berücksichtigung von voraussichtlichen Steuerentlastungen nach dem Spitzenausgleich in Vorauszahlungsbescheiden folgende Nachweise für das Antragsjahr 2013 anzuerkennen: 1. Gültigkeit der Testate Die im o.g. Erlass aufgeführten Testate werden auch dann anerkannt, wenn . . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.