Titel: | Steuerlicher Querverbund bei Ausgleichszahlungen an außen stehende Anteilseigner bleibt erhalten |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin |
Datum: | 20.04.2010 |
Aktenzeichen: | IV C 2 - S-2770 / 08 / 10006 |
Gesetz: | |
Typ: | Verwaltungsanweisungen |
Kategorien: | Abgabenordnung, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer/SolZ |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 10000288 ebenso Heft 08/2010, S. 209 |
Steuerlicher Querverbund bei Ausgleichszahlungen an außen stehende Anteilseigner bleibt erhalten
. . . (Nichtanwendung des BFH-Urteils - I R 1/08 - vom 4. März 2009) - Schreiben des BMF (koordinierter Ländererlass) vom 20.4.2010 - IV C 2 - S-2770 / 08 / 10006 - In dem Urteil vom 4. März 2009 - I R 1/081 - vertritt der BFH die Auffassung, dass eine Vereinbarung von Ausgleichszahlungen des beherrschenden Unternehmens an einen außen stehenden Aktionär der beherrschten Gesellschaft der steuerrechtlichen Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages entgegensteht, wenn neben . . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.