Titel: | Steuersatz auf Umsätze aus der Verabreichung von Heilbädern; Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 12. Mai 2005, VR 54/02 |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin |
Datum: | 20.03.2007 |
Aktenzeichen: | IV A 5 - S 7243/07/0002 |
Gesetz: | |
Typ: | Verwaltungsanweisungen |
Kategorien: | Umsatzsteuer |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 07000931 ebenso Heft 8/2007, S. 199 |
Steuersatz auf Umsätze aus der Verabreichung von Heilbädern; Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 12. Mai 2005, VR 54/02
. . . - Schreiben des BMF vom 20.3.2007 - IV A 5 - S 7243/07/0002 - Mit Urteil vom 12. Mai 2005, V R 54/021, hat der BFH entschieden, dass die Verabreichung eines Heilbads i.S.v. § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen muss. Hiervon könne bei der Nutzung einer Sauna in einem Fitnessstudio regelmäßig keine Rede sein; sie diene regelmäßig lediglich dem allgemeinen Wohlbefinden. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der . . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.