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Titel: Straßenbeleuchtungsanlage als einheitliche Abnahmestelle
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 24.04.2013
Aktenzeichen: VIII ZR 88/12
Gesetz: KWK-G
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: KWK-G
Dokumentennummer: 13002485 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2013, Seite 243

Straßenbeleuchtungsanlage als einheitliche Abnahmestelle

- Urteil des BGH vom 24.4.2013 - VIII ZR 88/12 -1

Eine aus ungefähr 10.000 Verbrauchsstellen bestehende und über rund 480 Verknüpfungspunkte mit dem Verteilnetz verbundene städtische Straßenbeleuchtungsanlage stellt im Sinne des § 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG eine einzige Abnahmestelle dar.

Anmerkung:

Nach seinem Wortsinn, so der BGH, lasse der Begriff der »Abnahmestelle« mehrere Deutungen zu. Technisch sei eine Abnahmestelle durch die Verbindung des Netzes mit der Kundenanlage im Sinne einer »Kuppelstelle« gekennzeichnet. Wirtschaftlich gesehen könne eine Abnahmestelle aber…

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