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Titel: Straßenrechtliche Widmung nach Abschluss der Erneuerungsmaßnahme
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 01.12.2016
Aktenzeichen: 6 BV 16.856
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Sonstiges Kommunalrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 18004641 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2018, Seite 124

Straßenrechtliche Widmung nach Abschluss der Erneuerungsmaßnahme

- VGH Bayern, Urteil vom 01.12.2016 - 6 BV 16.856 -

Leitsatz der Redaktion:

Neben dem Abschluss der Erneuerungsmaßnahme und dem Vorhandensein einer wirksamen Beitragssatzung ist eine entsprechende straßenrechtliche Widmung Voraussetzung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflichten. Dabei ist es unerheblich, wenn eine Widmung erst längere Zeit nach dem Abschluss der Ausbauarbeiten mit der Folge vorgenommen wird, dass erst dann die Beitragspflichten entstehen.

Die Klägerin, eine Stadt, setzte mit Bescheid vom 12.3.2012 gegenüber dem Beigeladenen als Eigentümer des…

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