Titel: | Stundung von Erschließungsbeiträgen |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg) |
Datum: | 12.05.2014 |
Aktenzeichen: | 9 LB 111/12 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Abgabenordnung, Verfahrensrecht, Verwaltungsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 15003451 ebenso Heft 4/2015, Seite 125 |
Stundung von Erschließungsbeiträgen
. . . - OVG Lüneburg, Urteil vom 12.05.2014 - 9 LB 111/12 - Leitsätze des Gerichts: Pferdezucht und Pensionspferdehaltung gehören zu den landwirtschaftlichen Nutzungen eines Grundstücks gemäß § 201 BauGB, für die unter den Voraussetzungen des § 134 Abs. 4 BauGB die zinslose Stundung eines Erschließungsbeitrags beansprucht werden kann. Ein Betrieb erfüllt die Voraussetzungen für eine überwiegend eigene Futtergrundlage i.S.d. § 201 BauGB, wenn mehr als die Hälfte des benötigten Futt. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.