Titel: | Überführung von Wirtschaftsgütern von einem Betrieb gewerblicher Art in den Hoheitsbereich oder in einen anderen Betrieb gewerblicher Art derselben juristischen Person des öffentlichen Rechts |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberfinanzdirektion Magdeburg |
Datum: | 28.12.2004 |
Aktenzeichen: | S 2706 - 52 - St 216 |
Gesetz: | |
Typ: | Verwaltungsanweisungen |
Kategorien: | Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 000895 ebenso Heft 3/2005, Seite 67 |
Überführung von Wirtschaftsgütern von einem Betrieb gewerblicher Art in den Hoheitsbereich oder in einen anderen Betrieb gewerblicher Art derselben juristischen Person des öffentlichen Rechts
. . . - Verfügung der OFD Magdeburg vom 28.12.2004 - S 2706 - 52 - St 216 - Mit Urteil vom 24.4.2002 (BStBl. II 2003 S. 412 = Versorgungswirtschaft 2002 S. 257) hat der BFH entschieden, dass die Überführung von Wirtschaftsgütern, die Betriebsvermögen eines Betriebs gewerblicher Art sind, in den Hoheitsbereich der Trägerkörperschaft ohne entsprechende Gegenleistung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu beurteilen sind. Das Urteil ist in einschlägigen Fällen anzuwenden. An der bisherigen Verwaltungsauffassung, nach der ein sol. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.