Titel: | Umfang der Auskunftspflicht eines Stromerzeugers gegenüber dem Netzbetreiber zum Zwecke der Berechnung der EEG-Umlage |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen) |
Datum: | 13.03.2019 |
Aktenzeichen: | 12 U 38/18 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | EEG |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 19005485 ebenso Heft 11/2019, Seite 332 |
Umfang der Auskunftspflicht eines Stromerzeugers gegenüber dem Netzbetreiber zum Zwecke der Berechnung der EEG-Umlage
. . .- OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.03.2019 - 12 U 38/18 -* Leitsatz der Redaktion: Aus § 37 Abs. 3 EEG 2012 lässt sich kein Erfordernis der Zeitgleichheit zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch im Sinne einer Saldierung der erzeugten und verbrauchten Mengen entnehmen. Zur Ermittlung der (privilegierten) Eigenversorgung ist eine Monatssaldierung zulässig. Zusammenfassung: I. Sachverhalt: 1. Die Parteien stre. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.