Titel: | Umsatzgrenze für Betriebe gewerblicher Art bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist gemeinschaftsrechtswidrig |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Finanzgericht München |
Datum: | 30.08.2008 |
Aktenzeichen: | 14 K 161/07 U |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Körperschaftssteuer/SolZ, Umsatzsteuer |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 08000776 ebenso Heft 12/2008, S. 289 |
Umsatzgrenze für Betriebe gewerblicher Art bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist gemeinschaftsrechtswidrig
. . . - Urteil des FG München vom 30.8.2008, 14 K 161/07 U - (Revision beim BFH: XI R 17/08) Die Verwaltungsauffassung, wonach die Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vom Erreichen der körperschaftsteuerpflichtigen Umsatzgrenze für Betriebe gewerblicher Art abhängt, ist überholt. Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist bei richtlinienkonformer Auslegung mit ihrem Betrieb gewerblicher Art auch dann unternehmerisch tätig, wenn dieser die von den K. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.