Titel: | Umsatzsteuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main |
Datum: | 24.02.2016 |
Aktenzeichen: | S- 7104 A – 083 – St 110 |
Gesetz: | |
Typ: | Verwaltungsanweisungen |
Kategorien: | ÖPNV-Recht, Umsatzsteuer |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 16003923 ebenso Heft 8/2016, Seite 247 |
Umsatzsteuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
. . . - OFD Frankfurt am Main, Verfügung vom 24.02.2016 - S- 7104 A - 083 - St 110 - 1. Allgemeines Aufgabenträger des ÖPNV in Hessen sind die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern (§ 5 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen, ÖPNVG). Die Aufgabenträger können für die Belange des lokalen Verkehrs in ihrem Gebiet lokale Nahverkehrsorganisationen einrichten (sog. Aufgabenträgerorganisationen, § 6 Abs. 1 ÖPNVG). Die Belange des. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.