Titel: | Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 UStG), Organisatorische Eingliederung; Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 7. März 2013 |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin |
Datum: | 11.12.2013 |
Aktenzeichen: | IV D 2 – S 7105/11/10001, DOK 2013/1136548 |
Gesetz: | |
Typ: | Verwaltungsanweisungen |
Kategorien: | Umsatzsteuer |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 14002735 ebenso Heft 2/2014, Seite 49 |
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 UStG), Organisatorische Eingliederung; Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 7. März 2013
. . .- BMF, Schreiben vom 11.12.2013 - IV D 2 - S 7105/11/10001, DOK 2013/1136548 - Mit dem Bezugsschreiben1 wurden die Verwaltungsanweisungen zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft in Abschnitt 2.8 UStAE neu gefasst. Die Umsetzung dieser Regelungen macht auch im außersteuerlichen Bereich Anpassungen notwendig, die in vielen Unternehmen einen erheblichen zeitlichen Bedarf in Anspruch nehmen. Aufgrund dieser besonderen Umstände ist eine Verlängerung de. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.