Titel: | Umstellung vom Mischsystem in ein Trennsystem als Verbesserung |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg) |
Datum: | 21.05.2019 |
Aktenzeichen: | 9 LC 110/17 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 20005812 ebenso Heft 4/2020, Seite 122 |
Umstellung vom Mischsystem in ein Trennsystem als Verbesserung
. . .- OVG Lüneburg, Urteil vom 21.05.2019 - 9 LC 110/17 -* Leitsatz des Gerichts: Voraussetzung für die hinreichende Bestimmtheit der Merkmalsregelung in einer Erschließungsbeitragssatzung für die Teileinrichtung Straßenentwässerung gemäß § 132 Nr. 4 BauGB ist nicht, dass der Anschluss an ein bestimmtes Entwässerungssystem (Misch- oder Trennsystem) festgelegt wird. Eine Verbesserung der Teileinrichtung Straßenentwässerung kann auch in der . . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.